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Endlich läuft es wieder normal – Update 11.06.2021
Update 11.06.2021
Es ist endlich soweit: sowohl der Kreis Soest als auch das Land NRW befinden sich in der Inzidenzstufe 1. Ab heute können bis zu 100 Personen ohne weitere Auflagen Kontaktsport betreiben!!
Update 29.05.2021
Die Freude über den normalen Trainingsbetrieb währte nur 6 Tage. Ab morgen gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes und verschärft die Regeln für den Seniorenfußball wieder. Derzeit gilt im Kreis Soest die Inzidenzstufe 2 (7-Tages-Inzidenz unter 50), somit gilt für alle über 18 Jahren: “ …im Freien die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit …“
Mit anderen Worten: Ab Freitag müssen bis zu 25 am Training beteiligten Personen über 18 Jahren einen negativen Coronaschnelltests vorweisen, um am Training teilnehmen zu können. Personen ohne Negativnachweis dürfen zwar als Zuschauer dem Training bewohnen, sie müssen jedoch einen Mindestabstand von 5 Metern zu den Trainingsteilnehmern einhalten. Das Trainerteam ist für die Kontrolle und Dokumentation der Nachweise verantwortlich. Die Rückverfolgungslisten sind weiterhin zu führen! Unter diesen Beschränkungen machen Testspiele keinen Sinn.
Alle Spieler und Spielerinnen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren dürfen weiterhin in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen unter Beteiligung von bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen trainieren. Sind die Trainingsgruppen größer, so gilt dann auch Test- und Rückverfolgungspflicht.
Bleibt die vom Robert Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Kreis Soest bis einschließlich Montag unter dem Wert von 35, wäre das der fünfte Werktag in Folge, sodass gemäß der neuen Verordnung zwei Tage später – also ab Mittwoch (2. Juni) die Inzidenzstufe 3 erreicht wäre. Aber dann ändert sich lediglich ist die Anzahl der gleichzeitig Training (Kontaktsport) ausübenden Personen. Sie erhöht sich auf bis zu 100 Personen, die weiterhin einen Negativtestnachweis benötigen und rückverfolgbar sein müssen. Das Gute daran wäre, dass dann auch Testspiele wieder sinnvoll durchgeführt werden können.
Auf Negativnachweise, also Coronaschnelltests, kann erst dann verzichtet werden, wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt. Die Rückverfolgbarkeit muss dann weiter gewährleistet werden. Heute liegt die landesweite Inzidenz bei 41,6 (-3,2 gegenüber dem Vortag). Geht es in diesem Tempo weiter, würde schon am Dienstag die 35-Grenze in NRW unterschritten. Wenn dann die Inzidenz bis Samstag (5. Juni) dauerhaft unter der Wert von 35 bleibt, gilt auch für das Land NRW am Montag (7. Juni) die Inzidenzstufe 1. Dann könnten ab dann bis zu 100 Personen ohne Coronaschnelltests trainieren und Testspiele können unter „normalen“ Bedingungen stattfinden. Es heißt also Daumen drücken!
Auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen (u.a. regelmäßige Desinfektion) und des Mindestabstands. Das gilt für Personen mit Negativtestnachweis. Inwieweit dies auch für Personen bis 18 Jahre ohne Test gilt, muss nicht abgeklärt werden. Im Moment bleiben aber bei uns alle Räumlichkeiten gesperrt bis die Modalitäten zur Einhaltung der Hygieneanforderungen geklärt sind.
Und wenn es dann so hält, sind ab dem 1. September 2021 auch Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne feste Begrenzung der Zahl der teilnehmenden Personen sowie Zuschauerinnen und Zuschauer jeweils mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygienekonzept möglich.
Update 20.05.2021
Endlich ist es soweit: Der Inzidenzwert im Kreis Soest liegt am fünften Tag in Folge unter der magischen Grenze von 50 und somit dürfen ab Samstag wieder alle Mannschaften ohne Personenbegrenzung das Training mit Kontakt durchführen. Darauf haben alle Matrosen sehnsüchtig gewartet und die Senioren sind so heiß, dass sie schon am Samstag diese wiedergewonnene Freiheit zu einer ersten Trainingseinheit nutzen. Von 12 bis 14 Uhr trainiert unsere erste Mannschaft und von 18 bis 20 Uhr unsere Alten Herren. Viele Spaß Jungs!
Update 17.05.2021
Nachdem seit Montag wieder bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren trainieren können, macht die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Kreis Soest und die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW Hoffnung auf weitere Fortschritte in Richtung Normalität im Fußball. Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Soest lag schon am Samstag mit 45,7 deutlich unter 50. Sie fiel am Sonntag weiter und stieg am Montag wieder leicht auf 41,4. Nun haben wir schon 2 Werktage geschafft. Wenn jetzt der Inzidenzwert bis Donnerstag durchgehend unter 50 bleibt, greift eine Regelung des § 9:
„Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 im Sinne von § 1 Absatz 2a, so sind abweichend von den vorstehenden Regelungen zulässig: die Ausübung von Kontaktsport und kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung.“
Mit anderen Worten: dann können endlich wieder alle Mannschaften wie gewohnt trainieren!!!
Was heißt das aber nun ganz genau? Wenn im Kreis Soest an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschreitet, so tritt die obige Regelung an dem übernächsten Tag in Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage. Sollte an einem Tag die Inzidenz über dem Schwellenwert liegen, so beginnt die Zählung wieder bei Null. Wenn, wie wir es erwarten, der Donnerstag der fünfte Tag in Folge wäre, dann könnten ab dem übernächsten Tag, also ab Pfingstsamstag, wieder alle Mannschaften ohne jegliche Beschränkungen trainieren. Die Matrosen können also auf Training in der nächsten Woche hoffen bzw. sich schon jetzt darauf freuen. Aber auch dann ist nicht alles möglich (siehe weiter unten).
Was passiert wenn die Inzidenz dann wieder über 50 steigt? Überschreitet im Kreis Soest die 7-Tage-Inzidenz danach an drei aufeinander folgenden Tagen erneut
den Schwellenwert von 50, so tritt die Regelung am übernächsten Tag wieder außer Kraft.
Welcher Inzidenzwert gilt? Maßgeblich ist der vom Robert Koch-Institut im Internet unter diesem link veröffentlichte Wert der Sieben-Tage-Inzidenz.
Was gilt es weiterhin zu beachten? Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Bodega), einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist weiter sicherzustellen. Die Trainer und Betreuer sind also weiter dafür verantwortlich, dass die Kontaktlisten in der bewährten Form geführt werden. Weiterhin werden die Daten für vier Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.
Und wie steht es mit den Indoor-Sportarten in unserem Verein aus? Auch hier scheint es so, dass es bald wieder losgehen könnte. Hier gibt es aber noch erhebliche Unklarheiten. Auch ist noch nicht absehbar, wann die Gemeinde Möhnesee den Sport in Ihren Räumlichkeiten wieder erlaubt.
Im Moment deutet also alles darauf hin, dass bald alle unsere Aktiven wieder ihrem Lieblingssport nachgehen können. Haltet durch und bleibt gesund!
Update 19.04.2021
Soeben erreicht uns ein Schreiben von Gundolf Walaschewski, Präsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), erreicht. In diesem wird bekannt gegeben, dass aufgrund des Infektionsgeschehens und der damit verbundenen politischen Entscheidungen der FLVW entschieden hat, die Spielzeit 2020/2021 zu annullieren. Das betrifft alle laufenden Meisterschaftswettbewerbe unserer Senioren- und Jugendteams. Es wird weder Meister noch Auf- und Absteiger geben. Dies ist für unsere Teams eine große Enttäuschung – gerade unsere erste Mannschaft hatte sich große Hoffnung auf den Aufstieg in die Bezirksliga machen dürfen – war aber, wie der FLVW erläutert (siehe Anschreiben Vereine_19042021) , nicht anders möglich.
Schon gestern hat uns eine weitere schlechte Nachricht erreicht: Gemäß § 16 der Coronaschutzverordnung (Corona-Notbremse) wird es ab Dienstag, den 20.04.2021, Änderungen im Training unser Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahre geben. § 16 bestimmt, dass bei einer 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100 – und das wurde gestern Abend von der Landesregierung festgestellt – ab dem zweiten darauffolgenden Werktag (also morgen , folgende Einschränkung gegenüber der bisherigen Regelung gilt:
Die Gruppengröße von bisher 20 Kindern/Jugendlichen wird auf 10 gesenkt. Gleichzeitig ist es aber weiterhin erlaubt mit mehreren Gruppen zu trainieren, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand von 5 Metern zwischen den Gruppen jederzeit eingehalten wird. Bei Fragen steht Euch, wie immer unsere Jugendleitung bzw. unser Hygienebeauftragter zur Verfügung.
Es tut uns leid, Euch dieses mitteilen zu müssen. Es bleibt uns nur, auf baldige Besserung und eine“normale“ Saison 2021/2022 zu hoffen. Bleibt gesund!
Update 29.10.2020
Nun ist früher als gedacht das passiert, was viele von uns befürchtet haben: zur Verminderung der Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 haben die Bundesregierung und die Länder auf ihrer gestrigen gemeinsamen Konferenz beschlossen, dass es ab Montag, dem 2.11.2020, u.a. auch nicht mehr möglich ist, zu trainieren und Fußballspiele zu bestreiten. Das schmerzt uns alle sehr, waren doch unsere Mannschaften gerade erst und sehr erfolgreich in ihre Saison gestartet. Aus Sorge um die Gesundheit unserer Mitglieder und ihrer Familien ist schon ab sofort und bis voraussichtlich bis Ende November Schluss mit sämtlichen Vereinsaktivitäten auf unserer Anlage nicht mehr möglich. Wir hoffen, dass es dann wieder weiter geht. Kommt gut durch die Zeit, achtet aufeinander, bleibt vorsichtig und gesund. Wir halten Euch hier auf dem Laufenden.
Update 02.09.2020 (kursiv und fett: Ergänzungen vom 22. und 26.10.2020)
Da es sowohl für Spieler und Mannschaftsverantwortliche als auch für Zuschauer wichtig zu wissen ist, wie sie sich aufgrund der aktuellen Corona-Lage am Platz verhalten müssen, werden die Regeln hier von Zeit zu Zeit überprüft und ergänzt. Die bei uns geltenden Regeln, die sich mit denen unseres Verbandes decken und die alle auf den derzeit geltenden Coronaschutz-Regelungen des Landes NRW fußen, sollen hier kurz für alle Personen zusammengefasst dargestellt werden. Zu allen Informationen des Verbandes zum Thema Corona gelangt man über diesen link. Weitere Informationen finden sich auch in unserem Hygienekonzept.
1. Welche grundsätzlichen Regeln gelten für unsere Spieler und Betreuer sowie für unsere Gästemannschaften?
Ein Übersicht des Verbandes über die wichtigsten zu beachtenden Dinge findet sich hier.
2. Welche grundsätzlichen Regeln gelten für unsere Zuschauer?
Die zentralen Regeln finden sich hier.
3. Verhalten auf dem Sportgelände
Das Sportgelände ist in drei Zonen aufgeteilt, in der jeweils besondere Regeln gelten:
Zone 1: „Innenraum/Spielfeld“
- Unter Zone 1 fällt das Spielfeld inklusive Spielumrandung und die Laufbahn. Sie wird mit Flatterband abgetrennt.
- Dort befinden sich ausschließlich die für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen (Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Teamoffizielle, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für das Hygienekonzept, angemeldete Medien).
- Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen. Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
- Es gelten wieder die normalen, gültigen und einschlägigen Satzungen und Ordnungen sowie Durchführungsbestimmungen des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) bzw. des FLVW für den Spielbetrieb. Die Regelungen zu den Kadergrößen und Auswechselungen greifen wieder.
- Die Abstandsregeln zueinander (1,50 Meter) sind einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Zone 2: „Umkleidebereiche“
- Zum Kabinengebäude haben ausschließlich folgende Gruppen Zutritt: Spielerinnen und Spieler, Trainerinnen und Trainer, Teamoffizielle, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für das Hygienekonzept.
- Im Umkleidebereich ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zwingend erforderlich.
- Beim Betreten der Kabine haben sich alle Personen am an der Wand befindlichen Desinfektionsspender die Hände zu desinfizieren.
- Die Desinfektion zwischen der Nutzung durch unterschiedliche Mannschaften und Sportlerinnen und Sportler ist zwingend erforderlich, ebenso ist ausreichend zu lüften.
- Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung. Es dürfen nur die für die freigegebenen Duschen genutzt werden.
- Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt. Wir raten allen Mannschaften die Mannschaftsbesprechung vorher zu erledigen und die Halbzeitbesprechung vorzugsweise im Freien abzuhalten.
- Am besten kommen die Akteure bereits umgezogen zum Platz und verlassen diesen nach dem Spiel auch wieder so, wie sie gekommen sind.
Zone 3: „Publikumsbereich (im Außenbereich)“
- Unter Zone 3 fallen sämtliche frei zugänglichen und unter freiem Himmel befindlichen Bereiche der Sportanlage.
- Ab sofort muss überall in Zone 3 ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zuwiderhandlungen führen zum Verweis vom Sportgelände.
- Zone 3 wird über den offiziellen ausgeschilderten Eingang bei der Bodega betreten. Der Eingang befindet sich oberhalb der Bodega. Der Weg dorthin ist ausgeschildert.
- In der Schlange vor dem Eingang muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Abstandregeln sind einzuhalten.
- Alle anderen Zugänge sind für Zuschauer gesperrt. Die Nutzung des Zugwegs zu den Kabinen ist lediglich Spielern, Betreuern und Offiziellen des Vereins erlaubt.
- Neben dem Eingang gibt es einen separaten Ausgang, um Gegenverkehr zu vermeiden.
- Soweit noch nicht vorhanden, werden unter Einhaltung des Datenschutzes die notwendigen Daten (Name, Adresse und Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit) der Zuschauer ermittelt, um die Kontaktverfolgung zu gewährleisten und Eintrittsgelder erhoben. Die Daten werden ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten gespeichert und nach Ablauf des Verwendungsgrundes gemäß den Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wieder gelöscht.
- Mit dem Eintrag in die Registrierungsliste wird die Kenntnisnahme und Einhaltung der Hygienemaßnahmen auf der Sportanlage des SpVg. Möhnesee bestätigt. Die Angabe unkorrekter bzw. vorsätzlich falscher Daten, der Verweigerung der Registrierung sowie der Verstoß gegen die hier dargelegten Hygienemaßnahmen führt zum sofortigen Verweis von der Sportanlage. Den Anweisungen der Ordner und Funktionären des SpVg. Möhnesee ist Folge zu leisten.
- Nach der Registrierung haben sich alle auf der jeweiligen Sportanlage befindlichen Personen an den Wasch- und Desinfektionsstationen die Hände gründlich zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
- Die zulässige Zuschauerzahl liegt derzeit bei 300 Zuschauer.
4. Vereinsgaststätte Bodega
- Der Zugang zur Bodega ist lediglich im Rahmen des Toilettengangs erlaubt. Dabei dürfen sich neben dem Bodega-Team nur jeweils eine weibliche und eine männliche Person in der Vereinsgastsstätte aufhalten. Personen, die die Toilette nutzen wollen, melden sich bitte beim Bodega-Team, das den Zugang steuert und deren Anweisungen unbedingt zu befolgen sind. Ein selbstständiges Betreten der Bodega ist nicht gestattet.
- Die Bodega darf nur mit Mund-Nase-Schutz betreten werden.
- Die Wegeführung mit Eingang und separatem Ausgang ist zu beachten.
- In der Schlange vor der Getränke bzw. Essensausgabe muss ein Mund-Nase-Schutz getragen sowie auf Abstand geachtet werden.
5. Was ist noch zu beachten?
- Personen mit Erkältungs-/Krankheits-/Covid19-Symptomen dürfen die Sportanlage nicht betreten.
- Das Berühren des Gesichts mit den Händen sowie Spucken, ist auf dem gesamten Sportgelände (inkl. Sportplatz) zu unterlassen.
- Die Sportanlage ist unverzüglich nach Beendigung des Spiels zu verlassen.
- Vor dem Spiel ist von Heim- und Gastmannschaft eine Spielerliste inkl. Betreuerstab (Name, Adresse und Telefonnummer) beim Heimverein zu hinterlegen. Der Heimverein bewahrt diese Listen 4 Wochen auf. Der Heimverein muss zusätzlich noch die Daten der weiteren „Helfer“ festhalten, soweit diese sich nicht als Zuschauer registriert haben.
- Pausengetränke dürfen vom Heimverein nicht mehr gereicht. Es wird angeraten, dass sich jeder Spieler seine eigene Getränkeflasche gefüllt und beschriftet mitbringt. Einzig der Schiedsrichter bekommt Getränke gereicht. Gastmannschaften werden gebeten, eigene Getränke mitzubringen und zu verwenden.
- Alle auf der jeweiligen Sportanlage befindlichen Personen haben sich an den Wasch- und Desinfektionsstationen die Hände gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
- Auf das Aufstellen von Wassereimern ist zu verzichten.
- Bei der Benutzung des Eingabegerätes für den Spielbericht ist sicherzustellen, dass vor und unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
- Das Spielen von Spielern innerhalb eines Tages in zwei Mannschaften ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht gestattet. Im Jugendfußball ist ohnehin für einen Junior bzw. eine Juniorenmannschaft nur ein Einsatz am Kalendertag zulässig.
- Der Gastverein wird gebeten, die hier beschriebenen Regeln an die verantwortlichen Trainer, Betreuer und Spieler im Vorfeld des Besuchs bei der SpVg. Möhnesee weiterzuleiten und zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Versand via DFBnet/ePostfach an den Gastverein gelten die Hygienemaßnahmen als zur Kenntnis genommen und bestätigt.
- Rechtliche Aufklärung: das Betreten der Sportanlage der SpVg. Möhnesee erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung sowie unter vollständiger Haftungsfreistellung des Vereins und seiner Organe. Die Besucher auf dem Gelände verpflichten sich, die jeweils geltende Erlasslage zur Corona-Pandemie und die jeweils aktuellen Coronaschutzregeln einzuhalten.
6. Und wie steht es mit den Regelungen für Kleinspielfelder und Spieletreffs?
- Alle oben angeführten Regeln sind, entsprechend der besonderen Anforderungen im Jugendbereich zu beachten und umzusetzen. Insbesondere ist u.a. darauf zu achten, dass die Kontaktdaten aller Personen erhoben werden, so dass eine Rückverfolgung möglich ist.
- Im Jugendbereich – bis zur D-Jugend – können auf dem Platz zwei Spiele parallel durchgeführt werden.
- Es handelt sich dabei um zwei einzelne Sportveranstaltungen im Kontaktsport. Es können daher jeweils 30 Personen in Kontakt miteinander kommen dürfen. Entscheidend ist, dass am Ende der Veranstaltung jeder Spieler nur mit maximal 29 anderen Personen (egal ob Stamm- oder Auswechselspieler, eigene oder fremde Mannschaft(en)) Kontaktsport betrieben hat.
- Eine Vermischung der Aktiven der parallelen Spiele ist auszuschließen.
- Zwischen den Spielfeldern und weiterer Personen sowie beim Zutritt und beim Verlassen der Spielfläche ist zwingend der Mindestabstand einzuhalten.
- Die maximale Personenanzahl von 300 auf der Sportanlage ist entsprechend zu beachten.
7. Besondere Anforderungen bei Mannschaftsfotos!
- Beim Mannschaftsfoto im Trainingsbetrieb ist unbedingt die 30er-Regel zu beachten.
- An einem Spieltag ist dies in der Regel aufgrund weiterer Kontakte mit dem Gegner nicht möglich.
- Zu empfehlen ist bei aktuellen Mannschaftsfotos ein Abstand von 1,5 Metern (in den Reihen versetzt stehen), um öffentlich zu dokumentieren, dass sich die Mannschaft und der Verein mit der Einhaltung der „Coronaregeln“ auseinandersetzt und somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Trainings- und Spielbetriebes leistet.
- Ein Mund-Nase-Maske erscheint nicht sinnvoll, gleichwohl auch hierdurch die Einhaltung der Coronaregeln unterstützt wird.
Update 22.06.2020
Am 11.06.2020 hat die NRW-Landesregierung eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Danach ist nun wieder mehr möglich für uns:
- Im Freien dürfen nun 30 Personen gleichzeitig auf dem Platz am nicht-kontaktfreies Training teilnehmen bzw. nicht-kontaktfreien Fußball ausüben. Somit sind Freundschaftsspiele auch wieder möglich. In allen Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
- Weiterhin bleibt es grundsätzlich dabei, dass beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und im Rahmen der Kontaktbeschränkungen zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern auf dem gesamten Gelände sichergestellt werden müssen.
- Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
- Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 100 Personen und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit durch Datenerfassung zulässig.
- Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
- Diese Version der Corona-Schutzverordnung gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020.
Update 29.05.2020
Die NRW-Landesregierung hat diese Woche weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen und auf ihrer Webseite beanwortet sie die wichtigsten Fragen zu den Lockerungen. Auch danach sind wir von einem geregelten Spielbetriebs noch weit entfernt. Wann wir wieder so trainieren können, wie wir es gewohnt waren, oder gar der reguläre Spielbetrieb möglich ist derzeit noch nicht absehbar. Und, wie so oft in den letzten Wochen, sind die Regelungen recht kompliziert und haben nicht das erhoffte bzw. angekündigte Aussehen. Was ist also ab morgen erlaubt:
- Training auf Distanz und ohne Kontakt (siehe Update 25.05.2020): Mittlerweile wurde unser Hygienekonzept von der Gemeinde genehmigt. Nun müssen noch eine Maßnahmen (u.a. Desinfektionsspender aufstellen, Dokumente vorbereiten, Einweisung der Trainer) ergriffen werden und erst wenn das geschehen ist, kann diese Form des Trainings durchgeführt werden.
- Gemäß der in NRW geltenden Kontaktbeschränkungen darf eine Gruppe von bis zu zehn Personen Kontaktsport ohne Mindestabstand im Freien betreiben, wenn die entsprechenden Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz getroffen werden (z.B. Sperrung der Umkleiden und Duschen, Desinfektion, Anwesenheitskontrolle). Konkret: Die Spielform 5 gegen 5 mit Zweikämpfen und allem, was zum Fußball dazu gehört, ist nach Umsetzung des Hygienekonzeptes wieder möglich.
- Der reguläre Spielbetrieb mit Freundschafts- oder Punktspielen darf jedoch weiterhin nicht ausgeübt werden.
- Wenn die Hygieneauflagen erfüllt und die und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, dürfen ab morgen auch wieder bis zu 100 Zuschauer eine Sportanlage betreten.
Auf seiner Homepage bewertet der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) folgendermaßen: „Die Einhaltung der Hygienekonzepte für ein kontaktfreies Training stellt für viele Vereine bereits eine große Herausforderung dar. Wir halten es für wenig praktikabel, dass maximal zehn Spielerinnen und Spielern untereinander wieder mit Kontakt trainieren können, zumal die übrigen Hygienevorschriften nach wie vor eingehalten und Personendaten erfasst werden müssen“, sagen Manfred Schnieders und Holger Bellinghoff. Die Vizepräsidenten für Amateurfußball und Jugend raten Vereinen davon ab, wieder mit Kontakt zu trainieren. „Für den Fußball halten wir die neuen Lockerungen für wenig sinnvoll – zumal bis mindestens zum 31. August keine Turniere, Freundschafts- oder gar Meisterschaftsspiele ausgetragen werden können“, so Schnieders und Bellinghoff unisono, die zudem noch auf die erhöhte Gefahr einer Infektion aufmerksam machen.
Vor rund zwei Wochen hatte der Soester Anzeiger über die ersten Erfahrungen von Vereinen in unserem Fußballkreis mit dem Training auf Distanz und ohne Kontakt berichtet. Oestinghausens Trainer Dierk Meincke kam nach den ersten Einheiten zu dem Schluss: „Die Jungs haben ihren Spaß. Aber das kann man auch nur zwei Wochen machen.“ Auf jeden Fall ist der Aufwand für die Trainerteams deutlich gestiegen, zum einen, um die Vorgaben des Hygienekonzeptes einhalten zu können, und zum anderen, weil mehr Einheiten als bisher nötig sind. Dies wird sich erst recht nicht ändern, wenn jetzt 10 Spieler mit Körperkontakt trainieren können.
Update 25.05.2020
Der Platz ist fertig und die Sehnsucht auf Fußballspielen steigert sich bei vielen Matrosen fast ins Unermessliche. Wann darf denn nun endlich auf dem neuen Platz trainiert werden? Von der baulichen Seite her ist der Platz abgenommen, aber leider müssen sich alle Matrosen noch weiter gedulden. Der Trainingsbetrieb kann erst dann starten, wenn die Gemeinde das derzeit in der Endbearbeitung befindliche Hygienekonzept unser Vereins genehmigt hat. Es kann sich dabei nur noch um ein paar Tage handeln. Wir bitten Euch noch um etwas Geduld, da für uns als Verein die Gesundheit unserer Mitglieder im Vordergrund steht. Sicherheit geht vor Schnelligkeit.
Viele von uns hatten sich ja nach den Ankündigungen und Verlautbarungen der Landesregierung vom 7./8.5.2020 darauf gefreut, dass ab dem 30. Mai wieder wie gewohnt trainiert werden kann. Dass also Kontaktsport mit Kontakt nachgegangen werden kann. Die Hoffnungen waren verfrüht. Wir werden wohl noch eine ganze Zeit auf Zweikämpfe und Trainingsspiele verzichten müssen.
Andrea Milz, Staatssekretärin für den Sport in Nordrhein-Westfalen, ruderte nach den Ankündigen von vor zwei Wochen zurück und machte klar, dass es sich beim 30 Mai „um eine Richtgröße“ für den Start im Fußball handele. „Klammern Sie sich nicht an dieses Datum. So ist das nicht gemeint“, führte Milz weiter aus. „Es ist nicht so gemeint, dass sich alle Sporttreibenden auf den 30. Mai stürzen.“ Alle Regelungen und Lockerungen müssten im Einklang mit den sonstigen Corona-Regelungen stehen.
Damit im Fußball wieder trainiert werden kann, müssen also alle Vereine ein Hygienekonzept entwickeln, das die Vorgaben des Verbandes berücksichtigt. Das Konzept muss dann vom zuständigen kommunalen Gesundheitsamt genehmigt werden. Damit die Vereine Sicherheit haben das Richtige zu tun, fordert der Landessportbund eine „eineindeutige“ Verankerung der Wiederaufnahme des Sports nach Vorgabe der Fachverbände in die Corona-Verordnung des Landes NRW. Solange dies aber nicht geklärt ist, sollten Vereine vorsichtig agieren.
Unter dem Motto „Zurück auf den Platz“ hat der Deutsche Fußball-Bund seinen Leitfaden für den Fußball veröffentlicht, der unserem Hygienekonzept zugrunde liegt. Wir werden das Hygienekonzept in dieser Woche der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen. Sobald das Konzept genehmigt und umgesetzt ist, kann das Training starten. Bis dahin bleibt unser Platz gesperrt.
Im Vorwort des Leitfadens trösten uns Präsident Keller und sein 1. Vize Koch: „Wir sind noch weit davon entfernt, von Normalität in unserem Alltag sprechen zu können. Aber jede Lockerung bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität.“ Auf 16 Seiten lassen sich die folgenden zentralen Vorgaben sollen für uns und alle anderen Vereinen finden:
- Bei allen am Training Beteiligten sollte vor jedem Training der aktuelle Gesundheitszustand sowie das Corona-Geschehen in dessenHaushalt erfragt werden.
- Bei der Trainingsgestaltung sind mögliche gesundheitliche Risiken für die Teilnehmer zu berücksichtigen.
- Der Trainingsbetrieb muss von der jeweiligen Kommune behördlich gestattet werden.
- Es muss ein Hygienebeauftragter benannt werden.
- Alle Trainer, Betreuer und Vereinsverantwortliche sind ausführlich über das Hygienekonzept zu informieren.
- Trainer und Betreuer informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
- Pro Platzhälfte trainiert maximal eine Gruppe.
- Ein Aufeinandertreffen von Trainingsgruppen soll bestmöglich vermieden werden.
- Es sollte eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, erfolgen.
- Die Trainingsbeteiligung wird in jeder Trainingseinheit dokumentiert.
- Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt sollte verzichtet werden.
- Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
- Alle Teilnehmer kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen.
- Alle verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training; das Duschen erfolgt zu Hause. Die Kabine bleibt bis auf die Toiletten gesperrt.
- Alle Trainingsformen beachten die geltenden Abstandsregeln und das kontaktlose Training
- Feste kleine Gruppen bei jeder Trainingseinheit (derzeit max. fünf Spieler)
- Nutzung und Betreten des Sportgeländes ist nur dann erlaubt, wenn ein eigenes Training angesetzt ist.
- Begleitpersonen sind beim Training nicht gestattet, sofern nicht im Kinder- und Jugendbereich Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist. Dann darf ein Elternteil/Erziehungsberechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.
- Alle Gastronomiebereiche, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume der Vereine bleiben geschlossen. Es sollten weiterhin keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Ballhütte kann weiterhin genutzt werden.
- Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) vor und direkt nach der Trainingseinheit.
- Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
- Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde, ist erlaubt.
- Spucken und Naseputzen sind auf dem Feld unerwünscht.
- Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
- Bei Ansprachen und Trainingsübungen ist ein Abstand von mindestens 1,5 bis zwei Metern einzuhalten.
Neben diesen Punkten müssen im Verein noch viele weitere Dinge beachtet und Maßnahmen durchgeführt werden, wie z.B. die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Das wird nicht einfach sein, aber die mit dem Thema in unserem Verein befassten tun ihr Möglichstes, alles so schnell wie möglich zu realisieren, damit wieder trainiert werden kann. Und dann gilt: Training ja, aber auf Distanz und ohne Körperkontakt. Da das gewohnte Training also nicht möglich ist, gibt der DFB in seinem Leitfaden auch konkrete Trainingstipps und Verweise auf Quellen zur Trainingsgestaltung. Wer sich über altersspezifische Trainingsformen informieren will, kann dies unter diesem link tun.
Wie die letzten Tage gezeigt haben, kann sich die Situation sehr schnell ändern. Wir werden hier sofort über alle Neuigkeiten berichten. Insbesondere melden wir uns, wenn wir wissen, wann es mit dem Training nun wirklich losgehen kann. Bis dahin habt bitte noch ein wenig Geduld.
Update 09.05.2020
Die Lockerungsmaßnahmen der Landesregierung, insbesondere die Ankündigung, dass ab dem 30. Mai Sportarten mit unvermeidbaren Körperkontakt wieder ausgeübt werden dürfen, haben viele in NRW überrascht, so auch den Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW). Wird jetzt die Empfehlung an den außerordentlichen Verbandstag, die Saison 2019/2020 abzubrechen, möglicherweise noch einmal in Frage gestellt oder gar kassiert? Das wird nicht der Fall sein, wie FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski in einem Interview, das hier nachzulesen ist, klar macht. In Er zeigt sich total überrascht von der Entscheidung der Landesregierung, die er als „voreilig, unausgegoren und hoch riskant“ bezeichnet. Es fühle sich für ihn an wie ein „Öffnungs-Überbietungswettbewerb“. Die Lockerungsmaßnahmen schienen auf den ersten Blick eine „frohe Botschaft“ zu sein, würden aber bei genauerer Betrachtung zahlreiche essenzielle Fragen nicht beantworten. Es werde „immer schwerer, einen geregelten Spielbetrieb aufrechtzuerhalten und auf einem unanfechtbar sportlichen Weg über Aufstieg und Abstieg entscheiden zu lassen.“ Gleichzeitig betont Walaschweski die Verantwortung des Verbandes, das Risiko einer Corona-Ansteckung „für die Spieler, die Trainer und Betreuer, die Familien, die Zuschauer das Risiko gegen Null zu fahren“ und weist auf mögliche Haftungsrisiken hin.
Dem Präsidenten ist klar, dass es Diskussionen geben werde, dazu gebe es zu viele Vereine, die bemüht sind, ihre um Interessen (z.B. doch noch aufzusteigen) doch noch durchzubringen. Der Verbands-Fußball-Ausschuss und/oder das Präsidium werde jedoch nicht von der vorliegenden Beschlussempfehlung (Abbruch der Saison) abrücken, außer der außerordentliche Verbandstag würde dieser nicht folgen und anderes beschließen. Die Szenario hält Walaschewski jedoch für wenig wahrscheinlich. Es sieht also so aus, als ob ab 30. Mai zwar „normales“ Training wieder erlaubt sein wird, wir aber noch lange warten müssen, bis unsere Jungs wieder Punktspiele bestreiten können. Aber in Zeiten von Corona ist vieles unsicher und es sind ja noch einige Tage bis zum Monatsende. Bis dahin gilt es, die zahlreiche offene Fragen zu klären , so z.B. welche Auflagen unser Verein erfüllen muss, damit unsere Aktiven auch wieder die Kabine nutzen können.
Update 07.05.2020
Die Fragen, die sich gestern vielen von uns gestellt haben, was genau die Landesregierung beschlossen, können nun beantwortet werden:
Sind Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt?
Ja, der Sport- und Trainingsbetrieb ist auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum ab dem 7. Mai 2020 wieder erlaubt – unter Auflagen.
Welche Auflagen müssen dazu eingehalten werden?
Der oben genannte Sport- und Trainingsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die folgenden Auflagen erfüllt sind: Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden (auch in Warteschlangen). Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Welche Regelungen gelten künftig im Breiten- und Freizeitsport?
Ab 11. Mai: Eine Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wird wieder möglich.
Ab 30. Mai: Die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wird wieder gestattet, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Also derzeit wäre auf und neben dem Platz nur kontaktloses Training möglich. Ab dem 30 Mai können dann alle Matrosen wieder auf dem Platz und mit Körperkontakt trainieren und auch Spiele/Wettkämpfe durchführen. Welche konkreten Auflagen wir einhalten müssen, damit wir unsere Kabine nutzen können, war für uns bisher nicht zu ermitteln. Wir warten auf weitere Infos und bleiben am Ball.
Update 06.05.2020
Wie der WDR meldet sollen in NRW Kontaktsportarten – und dazu gehört Fußball, auch wenn einige Spieler manchmal gegenteiliger Meinung zu sein scheinen – ab dem 30.5.2020 wieder erlaubt sein. Dann kann wieder trainiert werden und auch (Freundschafts-)Spiele sollen möglich sein. Das Datum ist gut gewählt, hoffen wir doch alle, dass bis dahin unser neue Platz bespielbar sein wird.
Etwas klarer ist auch, wie es mit der laufenden Saison weiter gehen soll. Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) folgt der Empfehlung des Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) (siehe Update vom 30.04.2020). Dieser hatte vorgeschlagen, dass die aktuelle Spielzeit in den Amateurspielklassen von der Kreisliga D bis zur Oberliga Westfalen abgebrochen wird und es zwar Aufsteiger aber bis auf zurückgezogene Mannschaften keine Absteiger geben soll. Auch die noch offene Konkretisierung des VFA, wie die Saison gewertet werden soll, fand die Zustimmung des Präsidiums. Folgende Regelung soll nach der für den 11.05.2020 geplanten Beratung der Ständigen Konferenz aus Präsidium und Kreisvorsitzenden im Juni auf einem außerordentlichen Verbandstag im Juni bezüglich der Wertung beschlossen werden:
- Die Vereine, die nach der aktuellen Tabelle auf dem ersten Tabellenplatz stehen, steigen in die nächsthöhere
Spielklasse auf. - Sollten Mannschaften nicht die gleiche Anzahl an ausgetragenen Spielen haben, wird die Platzierung durch eine
Quotientenberechnung (siehe Update vom 27.04.2020) ermittelt. - Sollte der so ermittelte Tabellenerste nicht mit dem „Herbstmeister“ übereinstimmen, so steigen zwei Mannschaften auf.
Es würden also im Fußballkreis Soest nach derzeitigem Stand folgende Mannschaften aufsteigen:
Kreisliga D: SV Westfalia Soest III, SV Lüttringen und TuS Jahn Soest
Kreisliga C: BV Bad Sassendorf II, SuS Scheidingen II (Glückwunsch an Tim und seine Mannschaft), BW Büderich II und SV Eilmsen
Kreisliga B: SuS Günne (wir gratulieren und freuen uns auf die Derbys in der nächsten Saison), SuS Scheidingen I und Höinger SV I
Kreisliga A: SF Ostinghausen
Aus der Bezirksklasse Staffel 7 steigt kein Teilnehmer aus dem Kreis Soest auf.
Update 30.04.2020
Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) des Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) wird vor dem Hintergrund der Videokonferenzen mit den Vereinen und eines externen Rechtsgutachtens dem Präsidium und der Ständigen Konferenz des FLVW die Wertung der Saison mit Aufsteigern und ohne Absteiger empfehlen. „Die zuständigen Rechts-Experten haben ganz klar formuliert, dass ein Saisonabbruch – auch bei höherer Gewalt wie der Corona-Pandemie – nicht zum Nachteil der Vereine gewertet werden soll“, betonte FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders. Damit ist die komplette Annullierung der Saison 2019/2020 vom Tisch.
Wie genau aber die Wertung der Saison aussieht, musste der VFA offen lassen. VFA-Vorsitzende Reinhold Spohn führte dazu aus: „Wir werden uns alle Ligen genau anschauen und natürlich versuchen, die Empfehlungsgrundlagen so fair wie möglich für die potenziellen Aufstiegskandidaten zu gestalten. Aufgrund einiger besonderer Situationen in einzelnen Staffeln wird es leider Härtefälle und Vereine geben, denen wir nicht gerecht werden können.“
Klar ist aber schon, dass die Zahl der Bezirksligen in der kommenden Saison von derzeit zwölf auf 14 erhöht wird. Außerdem wird die Landesliga um eine weitere Staffel auf fünf Staffeln erweitert. DAs soll verhindern, dass die jeweiligen Staffeln zu groß werden und die Vereine zu lange Fahrtwege haben. Die endgültige Spielklasseneinteilung kann jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn klar ist, wann die neue Saison endlich starten kann.
Ebenfalls sicher ist, dass die Kreise, die über einen „halben Aufsteiger“ verfügen, einen zusätzlichen Aufstiegsplatz in die Bezirksliga erhalten werden. „Bislang war es so, dass Relegationsspiele zwischen Mannschaften aus Kreisen mit „halbem Aufstiegsrecht“ stattgefunden haben. Diese Relegationsspiele können nicht ausgetragen werden, so dass der halbe in einen direkten Aufstiegsplatz umgewandelt wird“ erläuterte Spohn. Gleiches gilt auch für den Frauenfußball, wo statt 18 dann 23 Vereine aus den Kreisen aufsteigen werden. Auch hier soll die Zahl der Staffeln um eine auf sieben Staffeln erhöht werden. Über das Vorgehen im Jugendbereich wird derzeit noch im Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) beraten.
Das Präsidium des FLVW wird in seiner Sitzung am kommenden Dienstagabend (5.5.2020) über die Empfehlung des VFA beraten. Gleiches werden die Mitglieder der Ständigen Konferenz am drauf folgenden Montag (11.5.2020) tun. Die finale Abstimmung über die Empfehlung erfolgt dann auf einem Außerordentlichen Verbandstag, der aufgrund der einzuhaltenden Fristen erst im Juni stattfinden kann.
Update 27.04.2020
Laut dem Soester Anzeiger geht Gerald Bankamp, Kreisvorsitzender im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) – Kreis Soest, davon aus, dass in dieser Woche eine endgültige Entscheidung darüber fällt, ob die Saison fortgesetzt oder abgebrochen wird. Anders als der FLVW hatte der Fußballverband Mittelrhein seinen Vereinen vorgeschlagen, die Saison zu Ende zu spielen. Über diesen Vorschlag können die Vereine des Verbandes nun in den nächsten Tagen abstimmen, bevor der Verband dann darauf aufbauend seine Entscheidung treffen will. Es scheint also keine einheitliche Lösung für NRW zu geben.
Nachdem der FLVW die Meinung seiner Vereine zum weiteren Verlauf der Saison eingeholt hat, wollen die Kreisvorsitzenden gemeinsam mit dem FLVW-Vorstand in einer Videokonferenz am Donnerstag über die Ergebnisse des Meinungsbildes sprechen. „Es gab gute Anregungen aus den Vereinen“, erklärte Bankamp gegenüber dem Soester Anzeiger. Auch eine Quotientenregelung, wie sie im Handball angewendet wurde und von einigen Fußballtrainern aus dem Kreis Soest bevorzugt wird, sei denkbar. Bei der Quotientenregelung werden die gewonnen Punkte durch die bestrittenen Spiele dividiert und mit 100 multipliziert. Meister wäre dann die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Es bleibt also spannend; wir bleiben am Ball.
Update 21./23.04.2020
Weiterhin ruht bis auf weiteres unsere Vereinsarbeit. Training, Spiele, Sitzungen, alles ist abgesagt. In dieser Situation hatte der Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) alle Vereine angeschrieben und gebeten, dass diese ihre Meinung zum weiteren Verlauf der Saison äußern. Innerhalb unseres Vereins besteht die Meinung, die Saison nicht mehr fortzuführen. 88 % aller angeschriebenen Vereine haben sich zurückgemeldet und 88,4 % davon teilen unsere Meinung. Lediglich 11,6 % wollten die Saison, frühestens ab September, fortsetzten. Größere Uneinigkeit besteht aber über die Modalitäten des Saisonabbruchs. Von den Vereinen, die sich für den Abbruch entschieden haben, sprechen sich 38,7 % für eine Annullierung der Saison aus. Es gäbe dann keine Auf- und Absteiger. 33,9 % möchten, dass der Tabellenstand nach der Hinrunde gewertet wird, und 27,4 % sprechen sich dafür aus, die Saison gemäß der aktuellen Tabelle zu werten. Bei den beiden letzteren Szenarien gäbe es zwar Auf- aber keine Absteiger. Es steht außer Frage, dass alle Szenarien mit mehr oder weniger großen Härten für die Vereine verbunden sind und es lassen sich für jedes Szenario Argumente finden. So sieht es auch FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski: „Leider können wir nicht allen Vereinen gerecht werden – das zeigt allein schon das ausgeglichene Meinungsbild zur Wertung der Saison bei einem möglichen Abbruch. Umso mehr hoffen wir auf die Solidarität untereinander – und Verständnis für die Entscheidungen der ehrenamtlichen Verantwortungsträgerinnen und -träger.“ Aus sportlicher Sicht scheint die Wertung nach der aktuellen Tabelle eher schwierig, wenn man sieht, dass in vielen Ligen die Mannschaften unterschiedlich viele Spiele absolviert haben und so eine Vergleichbarkeit der Leistung eigentlich nicht möglich ist. Eine Annullierung, so wie sie in England schon beschlossen, würde viele Mannschaften um den angestrebten und oft auch schon sicheren Aufstieg bringen. Ein krasses Beispiel dafür ist die zweite Mannschaft des BV Bad Sassendorf in der Kreisliga C: 16 Spiele, alle gewonnen, 15 Punkte Vorsprung. Gleichzeitig würde die Annullierung auch dazu führen, dass Sperren aufgehoben werden und Strafzahlungen an Verband an die Vereine zurückgezahlt werden müssten. Auch muss man festhalten, dass nur 38,7 % für die Annullierung, jedoch 62,3 % für eine Wertung der Saison sind. Man darf gespannt sein, wie die Entscheidung des FLVW ausfallen wird. Der für den Amateurfußball verantwortliche Vizepräsident Manfred Schnieders stellt dazu fest: „Das Ergebnis der Befragung ist eindeutig. Die Fortführung der Saison wird von den Vereinen nicht befürwortet. Dies wird der Entscheidungsvorschlag des Verbands-Fußball-Ausschusses berücksichtigen.“ Es müssten jedoch noch die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden, da die Statuten keinerlei Regelungen für einen Saisonabbruch enthielten. Es ist also nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen und es gibt auch keinen Stichtag, bis zu der eine Entscheidung bekanntgeben werden soll.
Der offizielle Artikel des FLVW findet sich hier.
Update 16.03.2020
Die Landesregierung und die Gemeinde Möhnesee untersagt uns jegliche Aktivitäten in unserem Verein bis zum 19. April (offizielle Verlautbarungen finden sich hier und hier). Zuwiderhandlungen können mit einem hohen Ordnungsgeld belegt werden. Dieser Anordnung ist von allen im Verein ohne Ausnahmen uneingeschränkt Folge zu leisten. Wir tragen so dazu bei, die Ausbreitung des Viruses zu verlangsamen und schützen unsere Mitbürger und natürlich auch uns selbst. Fußball ist eben nicht alles. Je vernünftiger wir agieren, desto schneller können wir wieder unserem geliebten Sport frönen. Bis dahin: Bleibt gesund und achtet aufeinander!
13.03.2020
Aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage und der Absage aller Spiele auf Kreisebene (siehe hierzu das heutige Schreiben des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) weiter unten) hat der Vorstand der SpVg. Möhnesee entschieden, dass ab sofort neben den Spielen auch kein Training in unserem Verein mehr stattfindet. Der Vorstand bittet alle Trainer und Verantwortlichen um Verständnis und Beachtung. Hier geht die Gesundheit klar vor unseren sportlichen Zielen. Der Vorstand sieht es als unerlässlich an, dass hier alle Matrosen an einen Strang ziehen und eine vereinseinheitliche Linie gefahren wird. Alle Matrosen sollten mit gutem Beispiel vorangehen, auch weil mittlerweile schon viele Mannschaften und Vereine diesen Schritt gegangen sind. Der Verein sollte den Vorsichtsmaßnahmen, die bundesweit getroffen werden und die eine zu schnelle Verbreitung des Corona-Viruses (Covid-19) verhindern sollen, in nichts nachstehen. Der Vorstand trägt mit dieser Maßnahme dazu bei, dass das Corona-Virus unserer Mitglieder und deren Angehörige sowie die unseren über den Sport in unserem Verein nahezu ausgeschlossen werden kann.
Diese Maßnahme gilt vorerst bis Ende nächster Woche. Der Vorstand wird bis dahin die weiteren Entwicklungen genau beobachten und dann entscheiden, wie es weiter gehen soll bzw. kann.
Die Entscheidung des Vorstand fiel auch vor dem Hintergrund der Beschlüsse des FLVW. Dieser hat heute entschieden, den Spielbetrieb bis hinauf zur Oberliga Westfalen bis einschließlich zum Ende der Osterferien (19.4.2020) einzustellen:
„Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) hat heute (13.03.2020) entschieden, den Spielbetrieb bis einschließlich zum Ende der Osterferien einzustellen. Dies betrifft die in der Zuständigkeit des FLVW liegenden Begegnungen der Männer-, Frauen- und Jugend-Spielklassen inklusive aller Futsal-Ligen (Kreisligen bis Oberliga Westfalen) sowie Aktivitäten der Jugend-Talentsichtung und -förderung. Maßnahmen der westfälischen Leichtathletik werden ebenfalls bis auf weiteres abgesagt. Damit reagiert der Verband nach einer NRW-weiten Abstimmung mit den Fußballverbänden Mittelrhein (FVM) und Niederrhein (FVN) auf die aktuelle Entwicklung rund um den Coronavirus.
„Es ist uns bewusst, dass es eine drastische Maßnahme ist. Wir sahen aber im Sinne der Verantwortung für unsere Aktiven und Fans keine andere Möglichkeit“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski. „Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen, dazu müssen auch der Fußball und die Leichtathletik beitragen. Wir hoffen im Sinne der Solidarität vor allem mit älteren und gesundheitlich vorbelasteten Menschen auf das Verständnis unserer Vereine.“
Neben den angesetzten Partien des regulären Spielbetriebs sind auch alle Freundschaftsspiele, Spielrunden und Turniere (sowohl in der Halle als auch auf dem Feld) von der Einstellung betroffen. Die Zielsetzung eines sportlichen Saisonabschlusses bleibt hiervon unberührt. Ein entsprechendes Konzept wird aktuell entwickelt.
Auch die Talentsichtung und die Talentförderung sind betroffen. So hat der FLVW die internationale Jugendbegegnung in Bulgarien für die U16- und U17-Westfalenauswahl sowie die sämtliche Lehrgangsmaßnahmen der Verbandsauswahlen der Junioren und Juniorinnen abgesagt. Gleiches gilt für den Trainingsbetrieb und sonstigen Maßnahmen der DFB-Stützpunkte. „Wir sehen uns hier in einer gemeinsamen Verantwortung und setzen daher die Maßnahmen parallel zum Spielbetrieb ab“, so Vizepräsident Jugend Holger Bellinghoff.
Inwieweit Vereine ihren Trainingsbetrieb aufrechterhalten wollen, ist den jeweiligen Verantwortlichen selbst überlassen. Alle Vereine sind weiterhin aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spielerinnen und Spieler in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder Symptome aufweisen.
„Uns ist durchaus bewusst, wie viel organisatorischer Aufwand diese Entscheidung für unsere Kreise und Vereine bedeutet. Wir hoffen, dass wir nach der genannten Zeitspanne den Spielbetrieb wieder aufnehmen und die Saison zu ende führen können“, sagt Vizepräsident Amateurfußball Manfred Schnieders.
In der westfälischen Leichtathletik fallen alle zentralen und dezentralen Aus- und Fortbildungsangebote in den Bereichen C-/B-Lizenz, Kampfrichterwesen und im Jugendbereich aus oder werden verschoben. Das Gleiche gilt für Sitzungen und Tagungen. Für Laufveranstalter gilt ebenfalls die Empfehlung, alle Veranstaltungen bis mindestens zum 19. April auszusetzen. Allen Veranstaltern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, im Laufe des Jahres einen Ersatztermin zu finden.
Eine Neubewertung der Lage für den Spielbetrieb und das Wettkampfwesen erfolgt durch die Task Force des FLVW täglich.
Über aktuelle Entwicklungen zum Thema halten wir Sie weiterhin auf der Verbands-Homepage auf dem Laufenden: www.flvw.de.“